Brandschutzbeauftragter.
Wir übernehmen in Ihrem Unternehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten – mit Mitarbeitern, die nach den Richtlinien führender Brandschutzverbände geschult sind.
Externer Brandschutzbeauftragter
Wir übernehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen – als dauerhafte externe Bestellung oder mit einzeln beauftragten Brandschutzbegehungen und Bestandsaufnahmen. Unsere Mitarbeiter sind nach den Richtlinien führender Brandschutzverbände geschult und bringen Erfahrung aus der täglichen Praxis mit.
Ihre Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
- Alle Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes werden fachkundig wahrgenommen – Sie gewinnen Sicherheit und Rechtssicherheit.
- Keine eigenen Kosten für Aus- und Weiterbildung und keinen Betriebsausfall dafür.
- Fachwissen und aktuelle Fachliteratur stehen Ihnen über unser Team zur Verfügung.
- Neutrale, sachbezogene Lösungen vermeiden innerbetriebliche Spannungen und „Betriebsblindheit“.
- Ein Ansprechpartner für alle Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes.
Unser Leistungsumfang
- Stellung eines kompetenten, neutralen Ansprechpartners für alle Belange des betriebsinternen Brandschutzes.
- Koordination aller Brandschutzaktivitäten in Abstimmung mit Fachabteilungen, Feuerwehr, Ämtern und Behörden.
- Beratung bei Planung und Beschaffung von Brandschutzeinrichtungen, bei baulichen Veränderungen sowie bei Änderungen innerbetrieblicher Abläufe.
Kommunikation und Information
Information der Mitarbeiter über mögliche Risiken von Anlagen und Einrichtungen. Brandschutzhelferschulung und Unterweisung der Mitarbeiter. Pflege und Abstimmung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen mit allen zuständigen Dienststellen.
Überwachung
Überwachung der Prüffristen für sämtliche Brandschutzeinrichtungen – Feuerlöscher, Wandhydranten und Steigleitungen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutztüren und Feststellanlagen – sowie Dokumentation der Prüfungen in den entsprechenden Kontrollbüchern.
Berichtswesen
Regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung oder die zuständige Fachabteilung.
Brandschutzbegehungen – auch einzeln beauftragbar
Brandschutzbegehungen und Bestandsaufnahmen können unabhängig von einer dauerhaften Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter beauftragt werden. Der Umfang reicht von einer fachlichen Vor-Ort-Einschätzung bis zu einer ergänzenden Dokumentation mit Fotodokumentation, Mängelliste und Handlungsempfehlungen. Art und Umfang werden individuell vereinbart.
Umfang und Konditionen stimmen wir in einem individuellen Angebot ab.
Das passt dazu.
Nicht sicher, welche Leistung Ihr Vorhaben braucht? Wir beraten Sie gern.